Hintergrund

Designrecht

Beratung

Vor der Hinterlegung wird die für Sie massgeschneiderte Strategie mit Ihnen erarbeitet.

Hinterlegung und Verwaltung

Wir hinterlegen die Designs für Sie national (beim IGE) und international (bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum OMPI in Genf und/oder über unsere ausländischen Korrespondenten).

Die zum Schutz zugelassenen Designs nehmen wir in unsere computerunterstützte Designadministration auf und machen Sie rechtzeitig auf allfällige Fristen (bspw. Verlängerungen) aufmerksam.

Übertragungs-, Lizenz- und Vergleichsverträge

Designs können im In- und Ausland übertragen werden. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erarbeitung und Beschaffung der notwendigen Verträge und sonstigen Dokumente und übernehmen für Sie auch den Nachvollzug solcher Übertragungen in den betreffenden Registern.

Soll ein Design (auch) von Dritten gebraucht werden oder möchten Sie das geschützte Design eines Dritten verwenden, redigieren wir die entsprechenden Lizenzverträge.

Design-Konflikte können oft mittels Vergleich erledigt werden; wir unterstützen Sie bei der Aushandlung solcher Vereinbarungen.

Gerichtliche Auseinandersetzung

Werden Designrechte oder damit zusammenhängende Verträge von Dritten verletzt oder sind Sie entsprechenden Verletzungsvorwürfen ausgesetzt, vertreten wir Sie sowohl vor den staatlichen ordentlichen Gerichten als auch vor den allenfalls vorgesehenen Schiedsgerichten. Internationale Konflikte koordinieren wir weltweit über unser Korrespondentennetz.