Kartellrecht
Beratung
Das Kartellrecht will eine freiheitliche, marktwirtschaftliche Ordnung fördern. Zu diesem Zweck beschränkt es die Zulässigkeit von Wettbewerbsabreden, auferlegt marktbeherrschenden Unternehmen Verhaltenspflichten und unterwirft Zusammenschlüsse ab gewissen Schwellenwerten der Fusionskontrolle.
Wir beraten die Unternehmung in allen kartellrechtlichen Fragen, namentlich bei der Redaktion von Verträgen, der Überprüfung des eigenen Marktverhaltens sowie der Analyse der Geschäftspraktiken von Marktpartnern und Konkurrenten. Wir vertreten die Unternehmung in den Verfahren vor den Wettbewerbsbehörden, ebenso in Zivilprozessen mit kartellrechtlicher Fragestellung.
Seit der Einführung von direkten Sanktionen sind kartellrechtswidrige Praktiken mit grossen Risiken verbunden. Wir unterstützen die Unternehmung im Aufbau von Compliance-Programmen und der internen Schulung der Mitarbeiter.
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Im Falle von kartellrechtlichen Streitigkeiten setzen wir Ihre Rechte gegenüber Dritten durch oder unterstützen Sie bei kartellrechtlich begründeten Angriffen gegenüber Dritten oder den Wettbewerbsbehörden.