Lauterkeitsrecht
Beratung
Das Lauterkeitsrecht (UWG) will ein faires Markverhalten fördern. Es verbietet deshalb jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.
Die Aktivitäten «moderner» Nachahmer finden erfahrungsgemäss in einer Grauzone des traditionellen Immaterialgüterrechtes statt, was die Durchsetzung von Abwehransprüchen erheblich erschweren kann. In solchen Fällen kann das UWG ein sehr wirksames Instrument sein.
Vor diesem Hintergrund bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung im Bereich des Lauterkeitsrechts an, sei dies, um Konflikte mit Dritten oder Behörden zu vermeiden oder um Ihre Rechte gegenüber Dritten durchzusetzen.
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Im Falle von Streitigkeiten setzen wir Ihre Rechte bei unlauteren Wettbewerbshandlungen Dritter auch gerichtlich durch oder unterstützen Sie bei lauterkeitsrechtlichen Angriffen.