Hintergrund

Markenrecht

Beratung

Wir beraten Sie in allen Belangen des Markenrechts, also vom Evaluationsprozess bis hin zur Durchsetzung Ihrer Markenrechte.

Markenstrategie

Die Hinterlegung und Verteidigung von Marken ergibt nur Sinn, wenn sie auf der richtigen Strategie, d.h. auf einer Markenstrategie basiert, welche für den betreffenden Markeninhaber massgeschneidert ist. Die Strategie definiert Art und Umfang der durchzuführenden Recherchen, der Hinterlegung, der Überwachung sowie der Durchsetzung der Markenrechte.

Recherchen

Zwecks Verhinderung von Markenkollisionen ist gegebenenfalls die Durchführung von Recherchen angezeigt. Wir analysieren die Ergebnisse und unterbreiten Ihnen eine Empfehlung.

Hinterlegung und Verwaltung

Die Hinterlegung einer Marke erfordert die vorgängige Beurteilung der Schutzfähigkeit und des Schutzumfangs des fraglichen Zeichens. Nach der Hinterlegung der Marke im In- und Ausland vertreten wir (bzw. unsere ausländischen Korrespondenzanwälte) Ihre Interessen gegenüber dem jeweiligen Markenamt, um eine schnellstmögliche Eintragung der neuen Marke zu erwirken.

Die schliesslich zum Schutz zugelassene Marke nehmen wir in unsere computerunterstützte Markenadministration auf und machen Sie rechtzeitig auf allfällige Fristen (Widersprüche/Verlängerungen usw.) aufmerksam.

Widerspruchsverfahren

Reicht ein Dritter gegen eine von Ihnen neu geschützte Marke Widerspruch ein, vertreten wir (bzw. unsere ausländischen Korrespondenzanwälte) vor dem zuständigen Markenamt Ihre Interessen im entsprechenden administrativen Verfahren.

Monitoring

Eine gezielte Zeichenüberwachung (im In- und/oder Ausland) erlaubt es uns, Sie rechtzeitig auf mögliche Zeichenkollisionen hinzuweisen. Falls notwendig, leiten wir die gebotenen rechtlichen Schritte ein.

Übertragungs-, Lizenz- und Abgrenzungsverträge

Markenrechte können im In- und Ausland übertragen werden. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Erarbeitung und Beschaffung der notwendigen Verträge und sonstigen Dokumente und übernehmen für Sie auch den Nachvollzug solcher Übertragungen in den betroffenen Markenregistern.

Soll eine Marke (auch) von Dritten gebraucht werden oder möchten Sie die Marke eines Dritten gebrauchen, redigieren wir die entsprechenden Lizenzverträge.

Markenkonflikte können oft mittels Vergleich erledigt werden; wir unterstützen Sie bei der Aushandlung der erforderlichen Abgrenzungs- und Koexistenzverträge.

Gerichtliche Auseinandersetzung

Werden Markenrechte oder damit zusammenhängende Verträge von Dritten verletzt oder sind Sie entsprechenden Verletzungsvorwürfen ausgesetzt, vertreten wir Sie sowohl vor den staatlichen ordentlichen Gerichten als auch vor den allenfalls vorgesehenen Schiedsgerichten. Internationale Markenkonflikte koordinieren wir weltweit über unser Korrespondentennetz.