Urheberrecht
Beratung
Der urheberrechtliche Schutz von Texten, Fotografien, Werbegrafiken, Produkten etc. entsteht bei ausreichender Individualität unmittelbar mit der Werkschöpfung. Auch ausserhalb der Bereiche der Literatur und Kunst sind daher Unternehmen zunehmend mit urheberrechtlichen Fragen konfrontiert, sei dies bei der Verwertung eigener, urheberrechtlich geschützter Werke oder als Werknutzer (so z.B. als Werbeauftraggeber).
Wir unterstützen Sie in allen urheberrechtlichen Fragestellungen, namentlich bei der Redaktion von Verträgen über die Verwertung eigener Werke, der Absicherung von Nutzungsrechten (so z.B. an einem von Dritten entworfenen Logo), der Regelung von Urheberrechten in Arbeitsverträgen etc.
Übertragungs-, Lizenz- und Vergleichsverträge
Auch Urheberrechte oder einzelne urheberrechtliche Befugnisse können im In- und Ausland übertragen werden. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung und Beschaffung der notwendigen Verträge und sonstigen Dokumente.
Falls Sie Dritten Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken übertragen wollen oder falls Sie sich entsprechende Rechte einräumen lassen wollen, redigieren wir die entsprechenden Lizenzverträge.
Urheberrechtliche Konflikte können oft mittels Vergleich erledigt werden; wir unterstützen Sie bei der Aushandlung solcher Vereinbarungen.
Gerichtliche Auseinandersetzungen
Werden Urheberrechte oder damit zusammenhängende Verträge verletzt oder sind Sie entsprechenden Verletzungsvorwürfen ausgesetzt, vertreten wir Sie sowohl vor den staatlichen ordentlichen Gerichten als auch vor den allenfalls vorgesehenen Schiedsgerichten.