Durchsetzung von Schutzrechten und anderen Rechtstiteln
Schutzrechte, Verträge etc. sind in aller Regel nur dann etwas wert, wenn sie im Verletzungsfall auch durchgesetzt werden. Sobald im direkten Austausch keine Lösung gefunden werden kann, sind Prozesse daher zuweilen unvermeidlich. Dank unserer grossen Erfahrung bei der prozessualen Durchsetzung von immaterialgüterrechtlichen Schutzrechten und damit verbundenen Verträgen sind wir insoweit im Gebiet der Schweiz eine der führenden Adressen.
Die Prozessführung darf nie Selbstzweck sein, sondern soll dem von uns vertretenen Unternehmen dienen. Daher legen wir grossen Wert darauf, die Bedürfnisse der Mandant:innen zu verstehen, ebenso auf eine sorgfältige Risikoanalyse. Erst auf dieser Grundlage kann eine an den Interessen des Unternehmens ausgerichtete Prozessstrategie definiert werden. Teil dieser Grundlagenarbeit ist auch die frühzeitige Evaluation denkbarer Lösungsansätze.